Der Paragraph § 84 Abs. 2 SGB IX des neunten Sozialgesetzbuchs schreibt ein Betriebliches Eingliederungsmanagement vor, wenn Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig waren.
Im Mittelpunkt dieses Prozesses stehen die Wiederherstellung, der Erhalt und die Förderung der Arbeitsfähigkeit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.
Die Leistungsfähigkeit und Gesundheit der Mitarbeiter ist die wichtigste Ressource für den wirtschaftlichen Erfolg und die Qualität eines Unternehmens. Krankheitsbedingte Ausfallzeiten stellen sowohl für den Betroffenen als auch den Betrieb langfristig eine hohe Belastung dar. Dabei können die Erfolgschancen für eine dauerhafte Rückkehr an den Arbeitsplatz bei professioneller Unterstützung deutlich erhöht werden.
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist ein wirksames Instrument, um im Zusammenspiel und Dialog der beteiligten Akteure einen gemeinsamen Integrationsplan zu entwickeln und den Eingliederungsprozess kompetent, professionell und vertrauensvoll zu managen.
LOGOS verfügt über Spezialisten im Bereich BGM und BEM.
Beschäftigte, die innerhalb eines Jahres länger als 6 Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig waren. Das Betriebliche Eingliederungsmanagement gilt für alle Beschäftigten, ob mit oder ohne Behinderung.
Damit Unternehmen zukünftig professionell im Bereich nachhaltiges Gesundheitsmanagement aufgestellt sind und sich den Herausforderungen des Demografischen Wandels und der Förderung des Gleichgewichtes zwischen Leistungsfähigkeit und Gesundheit stellen können, muss auch das Thema BEM gleichwertig neben allen anderen BGM-Prozessen als strategischer professioneller Prozess im Unternehmen und in der Unternehmenskultur integriert werden.
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Ihr Reinhard Hradetzky
Fokus Unternehmensentwicklung
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